Bekämpung Häuslicher Gewalt – Istanbul-Konvention

Datum:

Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis Dahme-Spreewald fokussieren. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stärken.

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

Der Kreistag beschließt, der Landrat wird beauftragt:

1. dem Kreistag eine Bestandsaufnahme der im Landkreis bestehenden Hilfssysteme für die Opfer geschlechterspezifischer Gewalt und/oder häuslicher Gewalt vorzulegen;
2. weiterhin dem Kreistag eine Analyse vorzubereiten, welche Maßnahmen der Istanbul-Konvention, die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegen, bereits umgesetzt wurden und welche ggf. noch nicht;
3. falls Maßnahmen aufgrund fehlender Haushaltsmittel noch nicht begonnen wurden, diese in Vorbereitung eines möglichen Nachtrages zu benennen;
4. mit dem Land Brandenburg Gespräche aufzunehmen um zu klären, wie und in welcher Höhe das Land zur Sicherung und zum Auf- und Ausbau dieser Aufgabe erforderliche Mittel, auch mit Blick auf die bundesweite Gesamtaufgabe, zur Verfügung stellen kann.

Begründung:

Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Ihr Ziel: Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Die Konvention ist also ein Dokument mit besonders gesellschaftspolitischem Gewicht. Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf allen staatlichen Ebenen; von der Bundes-, Länder- bis hin
zur kommunalen Ebene und für verschiedene Politikbereiche. Durch das derzeitige Pandemiegesehen wird diese Situation noch gestärkt. Die allzahlen an häuslicher Gewalt nehmen zu, was eine Betrachtung der Maßnahmen der Istanbul-Konvention noch notwendiger macht.