Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Ebene des Landkreises Dahme-Spreewald
ANTRAG DER SPD-FRAKTION
Beschlussentwurf:
Grundsatzbeschluss zur Unterzeichnung der EU-Charta: Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald spricht sich für die Unterzeichnung um Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf Kreisebene“ aus.
2. Der Landrat wird beauftragt, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kreislicher Ebene“ zu unterzeichnen — und damit die Annahme und Umsetzung auch offiziell zu erklären.
3. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, innerhalb von zwei Jahren einen Maßnahmenplan zu erarbeiten und dem Kreistag vorzulegen.
4. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet zusätzlich, regelmäßig, über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenplanes.
Begründung:
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde am 12. Mai 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) mit PartnernInnen aus folgenden Ländern beschlossen:
Österreich, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Polen und Spanien. Für Deutschland wirkten die Deutsche Sektion der RGRE und die Stadt Frankfurt am Main mit.
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern lädt die Lokal- und Regionalregionen Europas ein, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Die EU-Charta beinhaltet 6 Grundsätze:
1. das Grundrecht der Gleichstellung von Frauen und Männern flächendeckend
umsetzen
2. Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpfen
3. ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
4. Beseitigung von Geschlechterstereotypen als grundlegende Bedeutung für die Gleichstellung
5. Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen
6. Aktionspläne und Programme als notwendige Instrumente für die
Umsetzung
Die Charta betrifft alle Bereiche in Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Verwaltung, um optimale spezifische Rahmen- und Lebensbedingungen für Frauen und Männer zu schaffen. Mit der Umsetzung der Charta erklärt sich der Landkreis Dahme-Spreewald bereit, die oben genannten Grundsätze anzuerkennen. Er verpflichtet sich darüber hinaus,
- innerhalb von zwei Jahren einen Maßnahmenplan zu entwickeln,
- in diesem Maßnahmenplan: Ziele, Prioritäten, Maßnahmen und Ressourcen festzulegen und
- einen entsprechenden Zeitrahmen für die Umsetzung aufzuzeigen,
- eine große Anzahl an Sach- und Fachkunde bei er Erarbeitung einzubinden
- sowie den Maßnahmenplan nach der Beschlussfassung durch den Kreistag zu verbreiten
- sowie über die Fortschritte der Maßnahmen öffentlich zu berichten.
Weiterhin soll alle zwei Jahre der Maßnahmenplan evaluiert werden, um die Fortschritte zu bewerten und den Plan weiterzuentwickeln.